Umzug

Ein Umzug kann viele Gründe haben – zum Beispiel eine zu hohe Miete, eine Veränderung der Lebenssituation oder der Wunsch nach einer neuen Umgebung. Wenn Sie Bürgergeld beziehen und umziehen möchten, müssen Sie vorher die Zustimmung des Jobcenters Kreis Viersen einholen. So können Sie sicherstellen, dass die neuen Unterkunftskosten übernommen werden.

Zustimmung vor dem Umzug

Damit das Jobcenter die Kosten für Ihre neue Unterkunft übernimmt, müssen Sie vor der Unterzeichnung des Mietvertrags die Zustimmung einholen. Das Jobcenter prüft dabei, ob der Umzug notwendig ist und ob die neue Wohnung im Rahmen der geltenden Mietobergrenzen liegt. Nur mit einer vorherigen Zustimmung können die Unterkunftskosten und gegebenenfalls die Umzugskosten übernommen werden.

Übernahme der Umzugskosten

Wenn der Umzug erforderlich ist und die Zustimmung des Jobcenters vorliegt, können unter bestimmten Voraussetzungen die Umzugskosten übernommen werden. Dazu zählen beispielsweise Kosten für ein Umzugsunternehmen, einen Mietwagen oder notwendige Renovierungsarbeiten in der neuen Wohnung. Voraussetzung dafür ist, dass die Ausgaben angemessen sind.

Unterstützung bei der Wohnungssuche

Sollten Sie Unterstützung bei der Suche nach einer neuen, angemessenen Wohnung benötigen, stehen Ihnen Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Jobcenter Kreis Viersen zur Seite. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den Mietobergrenzen sowie zur Vorgehensweise bei der Anmietung einer neuen Wohnung.

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