Zustimmung vor dem Umzug
Damit das Jobcenter die Kosten für Ihre neue Unterkunft übernimmt, müssen Sie vor der Unterzeichnung des Mietvertrags die Zustimmung einholen. Das Jobcenter prüft dabei, ob der Umzug notwendig ist und ob die neue Wohnung im Rahmen der geltenden Mietobergrenzen liegt. Nur mit einer vorherigen Zustimmung können die Unterkunftskosten und gegebenenfalls die Umzugskosten übernommen werden.
