Wenn Sie umziehen möchten, sprechen Sie bitte frühzeitig mit dem Jobcenter an Ihrem neuen Wohnort. Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, brauchen Sie die Zustimmung des Jobcenters – nur dann können die neuen Mietkosten übernommen werden. Diese Zustimmung nennt man auch „Zusicherung“.
Wenn Sie ohne Rücksprache umziehen, übernimmt das Jobcenter möglicherweise nur die bisherigen oder angemessenen Mietkosten. Auch zusätzliche Ausgaben wie Kaution oder Umzugskosten können dann abgelehnt werden. Zuständig ist immer das Jobcenter in dem Bezirk, in dem sich Ihre neue Wohnung befindet.