Zuverlässige Unterstützung bei der Sicherung Ihrer Unterkunftskosten
Das Jobcenter Kreis Viersen bietet umfassende Unterstützung bei der Übernahme Ihrer Unterkunftskosten, sowohl für Mieter*innen als auch für Eigentümer*innen von selbstgenutztem Wohneigentum. Die übernommenen Kosten richten sich nach den festgelegten Mietobergrenzen des Kreises Viersen (Kaltmiete bzw. Zinszahlungen bei selbstgenutztem Eigentum sowie Nebenkosten ohne Heizkosten, die sogenannte Bruttokaltmiete).
Darüber hinaus können tatsächlich anfallende Heizkosten übernommen werden, sofern diese als angemessen gelten. Die Mietobergrenzen werden vom Kreis VIersen regelmäßig überprüft und angepasst.
