Höhe der Miete

Das Jobcenter Kreis Viersen unterstützt Sie bei der Übernahme Ihrer Unterkunftskosten. Wir informieren Sie umfassend über die festgelegten Mietobergrenzen und prüfen, ob Ihre Wohnung angemessen ist. Zusätzlich beraten wir Sie persönlich zu den Voraussetzungen der Kostenübernahme und erklären, wie Sie bei Umzug, Mieterhöhung oder besonderen Wohnsituationen die richtige Unterstützung erhalten. Lassen Sie sich individuell beraten, um sicherzustellen, dass Ihre Unterkunftskosten optimal gedeckt sind.

Zuverlässige Unterstützung bei der Sicherung Ihrer Unterkunftskosten

Das Jobcenter Kreis Viersen bietet umfassende Unterstützung bei der Übernahme Ihrer Unterkunftskosten, sowohl für Mieter*innen als auch für Eigentümer*innen von selbstgenutztem Wohneigentum. Die übernommenen Kosten richten sich nach den festgelegten Mietobergrenzen des Kreises Viersen (Kaltmiete bzw. Zinszahlungen bei selbstgenutztem Eigentum sowie Nebenkosten ohne Heizkosten, die sogenannte Bruttokaltmiete).

Darüber hinaus können tatsächlich anfallende Heizkosten übernommen werden, sofern diese als angemessen gelten. Die Mietobergrenzen werden vom Kreis VIersen regelmäßig überprüft und angepasst.

Karenzzeit – was bedeutet das?

Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs (Karenzzeit) prüft das Jobcenter die Angemessenheit der Mietkosten nicht. Monate ohne Bürgergeld verlängern diese Frist. Wurden vorher nur angemessene Kosten übernommen, bleibt es dabei. Heizkosten sind von der Karenzzeit ausgenommen und werden nur in angemessener Höhe erstattet.

Wann ist eine Wohnung angemessen?

Die Übernahme der Mietkosten setzt voraus, dass die Wohnung bestimmte Kriterien erfüllt. Dazu gehört, dass die Wohnungsgröße zur Anzahl der Personen im Haushalt passt. Für eine Person werden in der Regel bis zu 50 m² als angemessen betrachtet, während für jede weitere Person 15 m² hinzukommen. Auch die Höhe der Heizkosten wird geprüft, um sicherzustellen, dass sie dem regionalen Heizspiegel entsprechen. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Mietkosten im Rahmen der aktuellen Obergrenzen liegen, können Sie sich beim Jobcenter Kreis Viersen individuell beraten lassen.

Persönliche Beratung bei Fragen

Sollten Sie Fragen zur Angemessenheit Ihrer Wohnung oder zu einer Mieterhöhung haben, stehen wir Ihnen mit einem persönlichen Beratungsgespräch zur Seite. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Unterkunftskosten und begleiten Sie bei jedem Schritt.

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