
Wohnung und Miete
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Kreis Viersen erhalten, können auch die Kosten für Ihre Unterkunft (Miete, Neben-/Betriebskosten inkl. Wasser und Heizkosten) vom Jobcenter übernommen werden, wenn sie angemessen sind. Angemessen heißt, dass die Wohnung nicht zu groß oder zu teuer ist. Es können Kosten für Mietwohnungen, aber auch für selbstbewohntes Eigentum (nur Hypothekenzinsen, aber keine Tilgungsraten) übernommen werden.