Sind die Kosten für Strom- und Warmwassererzeugung bereits im Regelbedarf enthalten?

Die Kosten für die zentrale Warmwassererzeugung werden den Bedarfen für Unterkunft und Heizung zugeordnet. Für eine dezentrale Warmwassererzeugung durch Strom oder Gastherme wird ein Mehrbedarf anerkannt.
Die Aufwendung für Haushaltsstrom ist hingegen bereits im Regelbedarf enthalten. Deshalb sind Sie für die Höhe und regelmäßige Überweisung der Energieabschlagszahlungen an den von Ihnen gewählten Energieversorger verantwortlich. Daher müssen eventuell erforderliche Nachzahlungen auch aus dem Regelbedarf geleistet werden. Ein Guthaben (Rückerstattung) wird hingegen nicht als Einkommen berücksichtigt.