Als Arbeitgeber können Sie einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, um die Eingliederung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern zu fördern. Dies gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus verschiedenen Gründen schwer zu vermitteln sind.
Gründe für eine schwierige Vermittlung können unter anderem die Dauer oder Häufigkeit der Arbeitslosigkeit sein. Aber auch familienbedingte Unterbrechungen der Berufstätigkeit oder fehlende Berufstätigkeit im angedachten Berufsfeld können eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt erschweren.
Das Ziel der Förderung durch den Eingliederungszuschuss ist es, dass der Gesetzgeber Ihnen als Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich schaffen möchte. Zu Beginn einer Tätigkeit kann es vorkommen, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer noch nicht den nötigen Anforderungen des Arbeitsplatzes entspricht. Dies bedeutet für Sie als Arbeitgeber eine intensivere Einarbeitung, um Ihre Mitarbeiterin oder Ihren Mitarbeiter vollständig in die Abläufe Ihres Unternehmens zu integrieren.
