Rechte und Pflichten in der Arbeitslosigkeit

Für Arbeitssuchende gibt es Rechte und Pflichten. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Gesetze. Sie erfahren, welche Beratung Ihnen zusteht und wie Sie selbst aktiv mitwirken müssen, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.

Arbeitssuchende haben ein Recht auf Grundsicherung. Diese Grundsicherung basiert darauf, dass Sie sowohl gefördert als auch gefordert werden. Das bedeutet, dass Sie gewisse Rechte wahrnehmen können. Es bedeutet gleichzeitig auch, dass Sie selbst gewisse Pflichten erfüllen müssen.

Das Jobcenter ist verpflichtet, Sie als Kundin oder Kunden so gut wie möglich zu unterstützen, damit Sie in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Sie haben also das Recht auf Beratung durch einen persönlichen Ansprechpartner oder eine persönliche Ansprechpartnerin durch das Jobcenter. Innerhalb dieser Beratung erhalten Sie Auskunft über die Auswahl passender Förderungsmaßnahmen. Darüber hinaus gibt es Dinge, die Sie selbst tun müssen, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.

Sie müssen aktiv mitwirken und durch Ihre eigene Anstrengung dazu beitragen, eine Arbeit zu finden. Das wird als Ihre Obliegenheit zur Selbsthilfe und Ihre Mitwirkungspflicht bezeichnet.

Konkret heißt das, dass Sie jede Möglichkeit nutzen, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu beseitigen, zu verkürzen oder zu vermindern. Sie sind also gefordert, selbst konkrete Schritte zu unternehmen, um kein Bürgergeld mehr beziehen zu müssen. Das heißt auch, dass Sie die Verpflichtung haben, eine Arbeit anzunehmen, zu der Sie geistig, seelisch und körperlich in der Lage sind.

Welche Pflichten habe ich während meiner Arbeitslosigkeit?

Ab dem Tag Ihrer Antragsstellung sind Sie verpflichtet, sich persönlich bei Ihrem Jobcenter zu melden, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Grundsätzlich gilt, dass Sie an jedem Werktag (dazu zählt auch der Samstag) unter der von Ihnen angegebenen Anschrift persönlich oder auf dem Postweg erreichbar sein müssen. Das Jobcenter kann Sie täglich auffordern, persönlich im Jobcenter zu erscheinen. Sie haben natürlich auch das Recht dazu, sich für maximal drei Wochen im Kalenderjahr außerhalb Ihres Wohnortes aufzuhalten, wenn Sie das vorher absprechen. Sind Sie ohne Absprache nicht erreichbar, führt das zum Wegfall oder ggf. zu einer Rückforderung der Leistungen.

Welche Informationen muss ich Ihnen mitteilen?

Wie alle Menschen, die Bürgergeld beantragen oder erhalten, sind Sie mitwirkungspflichtig. Das bedeutet, dass alle Angaben in Anträgen und Anlagen vollständig und korrekt sein müssen. Außerdem sind Sie verpflichtet, uns im Jobcenter Änderungen mitzuteilen, nachdem Sie den Antrag gestellt haben. Das ist wichtig, weil sich Änderungen auf die Leistungen auswirken können.

Insbesondere müssen Sie dem Jobcenter sofort mitteilen, wenn

  • Sie eine berufliche Tätigkeit, Ausbildung oder ein Studium aufnehmen oder dies in Kürze beabsichtigen. Dies gilt auch für Selbstständige.

  • Sie Ausländer oder Ausländerin sind und sich Ihr Aufenthaltsstatus ändert.

  • Sie Renten (aller Art) beantragen oder erhalten.

  • Sie stationär untergebracht werden.

  • sich Ihre Anschrift ändert oder Sie umziehen wollen.

  • in Ihrem Haushalt jemand aus- oder einzieht (auch nur vorübergehend).

  • Sie heiraten, eine eheähnliche Gemeinschaft oder eine Partnerschaft eingehen.

  • Sie geschieden werden oder sich von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin trennen.

  • Sie Rückzahlungen oder Guthaben aus Betriebs- und/oder Heizkostenabrechnungen erhalten.

  • sich Ihr Einkommen oder Vermögen innerhalb Ihrer Bedarfsgemeinschaft ändert.

  • Ihnen oder einem Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft Erträge aus Vermögen gutgeschrieben (z. B. Zinsen, Dividenden) oder Steuern erstattet werden.

Die zuvor genannten Änderungen müssen Sie auch dann mitteilen, wenn diese bei einem anderen Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft eintreten.

WELCHES JOBCENTER IST FÜR MICH ZUSTÄNDIG?

Die Postleitzahl meines Wohnortes lautet:

IHR JOBCENTER

BLZ Kempen

  • BLZ Kempen Arnoldstraße 13c, 47906 Kempen
  • Servicezeiten Mo, Di + Do: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
    14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Fr: 08:00 Uhr - 11:00 Uhr
  • Arbeitsvermittlung / Leistungsgewährung
    nach Terminvereinbarung

IHR JOBCENTER

BLZ Nettetal

  • BLZ Nettetal Poststraße 19, 41334 Nettetal
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    Fr: 08:00 Uhr - 11:00 Uhr
  • Arbeitsvermittlung / Leistungsgewährung
    nach Terminvereinbarung

IHR JOBCENTER

BLZ Schwalmtal

  • BLZ Schwalmtal Hospitalstraße 16, 41366 Schwalmtal
  • Servicezeiten Mo, Di + Do: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
    14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Fr: 08:00 Uhr - 11:00 Uhr
  • Arbeitsvermittlung / Leistungsgewährung
    nach Terminvereinbarung

IHR JOBCENTER

BLZ Süchteln

  • BLZ Süchteln Freiheitsstraße 164, 41747 Süchteln
  • Servicezeiten Mo, Di + Do: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
    14:00 Uhr - 16:00 Uhr
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  • Bildung und Teilhabe
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IHR JOBCENTER

BLZ Viersen

  • BLZ Viersen Am Schluff 18, 41748 Süchteln
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    Fr: 08:00 Uhr - 11:00 Uhr
  • Arbeitsvermittlung / Leistungsgewährung
    nach Terminvereinbarung

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BLZ Willich

  • BLZ Willich Gießerallee 8, 47877 Willich
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    Fr: 08:00 Uhr - 11:00 Uhr
  • Arbeitsvermittlung / Leistungsgewährung
    nach Terminvereinbarung

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