Arbeitssuchende haben ein Recht auf Grundsicherung. Diese Grundsicherung basiert darauf, dass Sie sowohl gefördert als auch gefordert werden. Das bedeutet, dass Sie gewisse Rechte wahrnehmen können. Es bedeutet gleichzeitig auch, dass Sie selbst gewisse Pflichten erfüllen müssen.
Das Jobcenter ist verpflichtet, Sie als Kundin oder Kunden so gut wie möglich zu unterstützen, damit Sie in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Sie haben also das Recht auf Beratung durch einen persönlichen Ansprechpartner oder eine persönliche Ansprechpartnerin durch das Jobcenter. Innerhalb dieser Beratung erhalten Sie Auskunft über die Auswahl passender Förderungsmaßnahmen. Darüber hinaus gibt es Dinge, die Sie selbst tun müssen, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.
Sie müssen aktiv mitwirken und durch Ihre eigene Anstrengung dazu beitragen, eine Arbeit zu finden. Das wird als Ihre Obliegenheit zur Selbsthilfe und Ihre Mitwirkungspflicht bezeichnet.
Konkret heißt das, dass Sie jede Möglichkeit nutzen, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu beseitigen, zu verkürzen oder zu vermindern. Sie sind also gefordert, selbst konkrete Schritte zu unternehmen, um kein Bürgergeld mehr beziehen zu müssen. Das heißt auch, dass Sie die Verpflichtung haben, eine Arbeit anzunehmen, zu der Sie geistig, seelisch und körperlich in der Lage sind.
