Seit dem 01. Januar 2019 gilt das Teilhabechancengesetz, ein Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt.
Das Teilhabechancengesetz beinhaltet neue Fördermöglichkeiten, um Langzeitarbeitslose ganzheitlich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Damit wird ihnen der Übergang in ein ungefördertes Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert. Aus diesem Grund werden zusätzlich Praktika, Weiterbildungen und eine ganzheitliche Betreuung während der Beschäftigung gefördert.
Als Arbeitgeber werden Sie durch Lohnkostenzuschüsse unterstützt, wenn Sie Personen der jeweiligen Zielgruppe einstellen. Zielgruppe der “Teilhabe am Arbeitsmarkt” sind Menschen, die
das 25. Lebensjahr vollendet haben,
für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und
in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.
