Schule & Lernen

Bildung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Zukunft. Damit alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Familie, die gleichen Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe erhalten, gibt es besondere Unterstützungsleistungen im Rahmen des Bürgergeldes. Diese Hilfen sorgen dafür, dass notwendige schulische Ausgaben gedeckt werden und Schülerinnen und Schüler an Freizeit- und Bildungsangeboten teilnehmen können. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zu den Bereichen Schulbedarf, Schülerbeförderung und außerschulische Angebote.

Schulbedarf – Unterstützung für Lernmaterial

Damit Kinder und Jugendliche optimal für den Schulalltag ausgestattet sind, wird zweimal jährlich ein Zuschuss für den Schulbedarf gezahlt. Dieser Zuschuss deckt wesentliche Ausgaben wie Schreibmaterialien, Hefte, Taschenrechner und Sportkleidung ab. Die Unterstützung erfolgt automatisch, ohne dass ein zusätzlicher Antrag gestellt werden muss. Eltern haben so die Möglichkeit, ihren Kindern alles Nötige für den Schulbesuch zur Verfügung zu stellen, ohne finanziell belastet zu werden.

Mittagessen – Kostenübernahme für eine gesunde Ernährung in Schule und Kita

Damit Kinder und Jugendliche regelmäßig ein gesundes Mittagessen erhalten, übernimmt das Bürgergeld die gesamten Verpflegungskosten in Schulen, Kitas und Horten – ohne Eigenanteil der Eltern. Voraussetzung ist, dass das Essen im Rahmen einer gemeinschaftlichen Verpflegung angeboten wird.

Ein Antrag bei der zuständigen Stelle reicht aus, um die Kostenübernahme zu erhalten. Die Unterstützung fördert sowohl eine gesunde Ernährung als auch die soziale Teilhabe am gemeinsamen Essen.

Schülerbeförderung – Kostenübernahme für den Schulweg.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Bildungsförderung ist die Übernahme der Fahrtkosten zur Schule. Schülerinnen und Schüler, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind und deren Schulweg eine gewisse Entfernung überschreitet, erhalten eine Erstattung der Beförderungskosten. Voraussetzung ist, dass diese Kosten nicht bereits von anderer Stelle, wie beispielsweise dem Schulträger, übernommen werden. Um die Unterstützung zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag einreichen. So wird sichergestellt, dass der tägliche Weg zur Schule keine weitere finanzielle Belastung ist.

Nachhilfe – Unterstützung außerhalb des Unterrichts

Schulischer Erfolg ist entscheidend für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen. Manchmal reicht der reguläre Unterricht nicht aus, um Lernrückstände aufzuholen oder das Verständnis für bestimmte Fächer zu verbessern. Deshalb gibt es im Rahmen des Bürgergeldes gezielte Unterstützung für außerschulische Nachhilfe, wenn diese notwendig ist, um das Bildungsziel zu erreichen.


Die Kosten für den Nachhilfeunterricht werden übernommen, wenn die Schule bestätigt, dass eine zusätzliche Lernförderung erforderlich ist. Die Förderung gilt für alle schulischen Fächer. So bekommt jedes Kind die Chance, den Unterrichtsstoff zu bewältigen und die eigenen schulischen Ziele zu erreichen.


Den Antrag dafür stellen in der Regel die Eltern bei der zuständigen Behörde. Wichtig: Sie benötigen eine Bescheinigung der Schule, dass Nachhilfe notwendig ist.

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