Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.