Wer zählt zur Bedarfsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder Partnern in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen auch die im Haushalt lebenden Kinder unter 25 Jahren, sofern sie unverheiratet, erwerbsfähig und nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Als Einkommen der Kinder gelten dabei unter anderem das Kindergeld oder Unterhaltszahlungen.
