Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Wer Bürgergeld beantragen möchte, wird nicht nur individuell betrachtet, sondern oft als Teil einer Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Bei einer Bedarfsgemeinschaft handelt es sich um Personen, die gemeinsam wirtschaften und füreinander Verantwortung tragen. Dieser Status wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Leistungen aus, die gewährt werden. Auf dieser Seite erfahren Sie, was genau eine Bedarfsgemeinschaft ist, wer dazu gehört und welche Besonderheiten bei der Berechnung des Bürgergeldes gelten.

Wer zählt zur Bedarfsgemeinschaft?

Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder Partnern in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen auch die im Haushalt lebenden Kinder unter 25 Jahren, sofern sie unverheiratet, erwerbsfähig und nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Als Einkommen der Kinder gelten dabei unter anderem das Kindergeld oder Unterhaltszahlungen.

Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft?

Eine Haushaltsgemeinschaft besteht aus Personen, die zwar zusammen wohnen, aber finanziell unabhängig voneinander sind. Bei einer Bedarfsgemeinschaft dagegen stehen die Mitglieder wirtschaftlich füreinander ein. Das Jobcenter kann Nachweise anfordern, um sicherzustellen, dass keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, wenn etwa Mitbewohner oder Untermieter im Haushalt leben.

Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Das Bürgergeld für eine Bedarfsgemeinschaft richtet sich nach dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen. Dabei gibt es Freibeträge, sodass ein Teil des Arbeitseinkommens nicht angerechnet wird. Die Unterstützung besteht aus einem festen Grundbedarf und den Kosten für eine angemessene Unterkunft. Änderungen in der Haushaltskonstellation können die Höhe des Bürgergeldes beeinflussen.

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