Die Mietobergrenzen (Kaltmiete bzw. Zinszahlungen bei selbstgenutztem Eigentum sowie Nebenkosten ohne Heizkosten, sogenannte Bruttokaltmiete) werden vom Kreis Viersen festgelegt und regelmäßig angepasst. Zusätzlich können tatsächlich anfallende Heizkosten übernommen werden, wenn diese angemessen sind.