Was kann ich tun, wenn Stromschulden aufgelaufen sind und eine Mahnung vom Energieversorger vorliegt?

Sie müssen sich unverzüglich bei Ihrem Stromanbieter melden um das Problem zu lösen. Denn erst mit der Androhung einer Unterbrechung der Versorgung wegen Zahlungsverzug ist der Stromanbieter verpflichtet, den betroffenen Kunden über Möglichkeiten zur Vermeidung der Unterbrechung zu informieren und spätestens mit der Ankündigung der Unterbrechung eine Abwendungsvereinbarung mit moderaten Darlehensraten anzubieten. Sollte dies nicht helfen, können Sie sich an das Jobcenter Kreis Viersen wenden und um Unterstützung bitten.
Für bereits aufgelaufene Zahlungsrückstände während des Bezuges von Bürgergeld können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsloses Darlehen erhalten. Die Schuldenübernahme muss hier notwendig und gerechtfertigt sein. Die Tilgung des Darlehens erfolgt während des Leistungsbezuges durch monatliche Aufrechnung.