Wenn Sie noch nicht 25 Jahre alt sind und bei den Eltern oder einem Elternteil ausziehen wollen, dann können Sie Miete und Heizkosten für die neue Unterkunft nur erhalten, wenn Sie zuvor eine sogenannte Zusicherung des Jobcenters Kreis Viersen eingeholt haben. Sie erhalten die Zusicherung, wenn:
• schwerwiegende soziale Gründe gegen ein Verbleiben in der elterlichen Wohnung sprechen und dies nachgewiesen wird oder
• der Umzug in die neue Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
• nachweislich ein ähnlich schwerer Grund vorliegt.
Ziehen Sie ohne die erforderliche Zustimmung um, erhalten Sie einen geringeren Regelbedarf (Regelbedarf für volljährige Kinder) und die Anerkennung der Miete wird abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wird in diesem Fall die Übernahme weiterer Kosten (z.B. Kaution, Mietkosten für Umzugswagen, Einzugsrenovierung usw.).