Was passiert, wenn die bisherige Wohnung zu teuer ist?

Sind die Aufwendungen unangemessen hoch, sind Sie verpflichtet, die Kosten der Unterkunft zu senken. Unter diesen Umständen kann auch ein Umzug in eine günstigere Wohnung notwendig sein.
Ist bei Ihnen ein Umzug zur Senkung der Unterkunftskosten notwendig, werden die Aufwendungen für Ihre Unterkunft nur solange in vollständiger Höhe anerkannt, bis Ihnen ein Umzug möglich ist oder zugemutet werden kann, in der Regel jedoch für längstens sechs Monate.
Das Jobcentern Kreis Viersen kann in diesen Fällen die notwendigen Kosten für das Beschaffen der neuen Wohnung und den Umzug sowie die Mietkaution (als Darlehen) übernehmen.
Gelingt es Ihnen trotz umfassender Bemühungen innerhalb der vereinbarten Frist nicht, die Mietkosten zu senken, kann die Frist verlängert werden.
Allerdings kann in Fällen, in denen ernsthafte Bemühungen um eine Mietsenkung nicht erkennbar sind, nach Ablauf der vereinbarten Frist nur noch der angemessene Betrag übernommen werden.