Mietkaution und Genossenschaftsanteile sollen nach vorheriger Zusicherung durch das zuständige Jobcenter darlehensweise für den Mieter übernommen werden. Voraussetzung für die Zusicherung ist, dass der Umzug aus der vorherigen Wohnung erforderlich war (Kostensenkung, gesundheitliche Gründe etc.).
Dies gilt auch für Umzüge innerhalb des Kreises Viersen.