Kultur, Sport und Freizeit – Teilhabe ermöglichen

Integration und gemeinsame Aktivitäten mit Gleichaltrigen in Vereinen, bei Freizeiten oder Ferienangeboten sind wichtig. Dafür werden bis zum 18. Lebensjahr monatlich pauschal 15 € bezahlt. Diese Unterstützung gibt es für Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit und für Unterricht in künstlerischen Fächern, zum Beispiel für Musikunterricht.
Für größere Aktivitäten, beispielsweise Ferienfreizeiten, können die monatlichen Beiträge angespart werden. So erhalten alle Kinder und Jugendlichen die Chance auf aktive Teilhabe und persönliche Entfaltung.

Sportvereine – Förderung von körperlicher Aktivität und Teamgeist

Sport ist ein wichtiger Faktor für Gesundheit und soziale Integration. Damit Kinder und Jugendliche Mitglied in einem Sportverein werden oder bleiben können, wird im Rahmen des Bürgergeldes ein monatlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 15 Euro gewährt. Dieser Beitrag kann für Vereinsmitgliedschaften, Teilnahmegebühren oder Ausrüstung genutzt werden. Die Antragstellung ist unkompliziert und kann direkt bei der zuständigen Behörde erfolgen. Durch diese Unterstützung soll allen Kindern die Möglichkeit gegeben werden, ihre motorischen Fähigkeiten zu entwickeln, neue Freundschaften zu schließen und Teil einer Gemeinschaft zu sein.

Kulturelle Angebote – Zugang zu kreativen und künstlerischen Aktivitäten

Kunst und Kultur fördern Kreativität, Selbstbewusstsein und das Bewusstsein für die eigene Umwelt. Deshalb wird im Rahmen des Bürgergeldes auch die Teilnahme an kulturellen Angeboten wie Musikunterricht, Theatergruppen, Kunstkursen oder Tanzschulen unterstützt. Die Bezuschussung erfolgt ähnlich wie bei den Sportvereinen und kann ebenfalls bis zu 15 Euro monatlich betragen. Ob musikalische Ausbildung, Malen, Tanzen oder Schauspiel – diese Leistungen sollen Kindern und Jugendlichen helfen, ihre Talente zu entdecken und sich kulturell zu entfalten.

Freizeitaktivitäten und gemeinschaftliche Ausflüge

Gemeinsame Unternehmungen und Ausflüge stärken das Gemeinschaftsgefühl und sorgen für unvergessliche Erlebnisse. Deshalb können über das Bildungs- und Teilhabepaket auch Kosten für Ferienfreizeiten, Schulausflüge oder Tagesfahrten übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltungen schulisch oder außerschulisch organisiert sind und der Förderung von Bildung und sozialer Teilhabe dienen. Familien müssen hierfür einen Antrag stellen. Die genauen Voraussetzungen können je nach Art des Ausflugs unterschiedlich sein. Mit dieser Unterstützung wird sichergestellt, dass alle Kinder, unabhängig von den finanziellen Verhältnissen ihrer Familie, an solchen Erlebnissen teilhaben können.

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