Das Bürgergeld ist eine sogenannte nachrangige Leistung. Was heißt das?
Wenn Sie Ansprüche auf Leistungen wie z. B. Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Unterhaltsleistungen, Witwen- oder Witwerrente oder Waisenrente haben, müssen Sie diese Leistungen vorrangig beantragen. Denn diese sogenannten vorrangigen Leistungen werden auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld angerechnet. Auch Ihr Lohn oder Ihr Gehalt ist dem Bürgergeld vorrangig und wird unter Berücksichtigung von Absetzbeträgen angerechnet.
Grundsätzlich gilt also: das Bürgergeld erhalten Sie erst, wenn Sie alle anderen möglichen Einkommensquellen ausgeschöpft haben.
Wenn die Bearbeitung Ihrer Anträge bei anderen Behörden etwas länger dauert, kann das Jobcenter zunächst für das fehlende Geld in Vorleistung treten und rechnet später mit den anderen Behörden ab.
