Ja, allerdings wird das Einkommen des Partners berücksichtigt. Das Grundsicherungsgeld richtet sich nach dem gesamten Bedarf der sogenannten Bedarfsgemeinschaft.
Ja, allerdings wird das Einkommen des Partners berücksichtigt. Das Grundsicherungsgeld richtet sich nach dem gesamten Bedarf der sogenannten Bedarfsgemeinschaft.