Im ersten Jahr des Bezuges von Bürgergeld wird die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht geprüft (sog. Karenzzeit); Unterkunftskosten werden in tatsächlicher Höhe berücksichtigt. Monate ohne Leistungsbezug verlängern die Karenzzeit.
Im ersten Jahr des Bezuges von Bürgergeld wird die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht geprüft (sog. Karenzzeit); Unterkunftskosten werden in tatsächlicher Höhe berücksichtigt. Monate ohne Leistungsbezug verlängern die Karenzzeit.