Wenn Sie Mietschulden haben und diese nicht ausgleichen können, setzen Sie sich bitte zuerst mit Ihrem Vermieter*in in Verbindung. Gegebenenfalls gibt es Möglichkeiten, eine Vereinbarung mit ihm/ihr zu treffen. Sollte dies nicht möglich sein, dann setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Jobcenter Kreis Viersen in Verbindung und reichen geeignete Nachweise des Vermieters über die aktuelle Höhe Ihrer Schulden ein. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können Mietschulden als Darlehen übernommen werden. Die Tilgung des Darlehens erfolgt während des Leistungsbezuges durch monatliche Aufrechnung.