Jeder Mensch, der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht und grundsätzlich erwerbsfähig ist, ist sogar dazu verpflichtet, alles zu tun, um möglichst zeitnah eine Ausbildung oder Arbeit zu finden und aufzunehmen. Als Kundin oder Kunde des Jobcenters Kreis Viersen haben Sie Anspruch auf eine umfassende Beratung. Dennoch ist es wichtig und notwendig, dass Sie selbst aktiv nach einer Ausbildung oder Arbeit suchen, um zeitnah Ihren Bezug des Arbeitslosengelds II zu reduzieren oder ganz zu beenden.